Allgemeine Geschäftsbedingungen

(AGB)

 

InnoAction GmbH

Stand: Januar 2023

 

1. Grundlegendes

Die InnoAction GmbH (nachfolgend „InnoAction“) erbringt im Auftrag ihrer Auftraggeber Planungs-, Beratungs-,

Reparatur- und sonstige Leistungen und erstellt die hierfür notwendigen Dokumentationen.

 

2. Geltung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Vertragsangebote und
Vertragsabschlüsse mit unseren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber genannt). Diese Bedingungen
gelten jedoch nur gegenüber Unternehmern. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder
Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Sofern der Auftraggeber
auf die Einbeziehung seiner eigenen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen hinweist, wird diesen widersprochen.
Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthält oder auf
solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Angebot

Die Leistungsbeschreibungen auf den Internetseiten stellen noch keine Angebote zum Abschluss eines Vertrages dar.

Ein solches Angebot wird erst mit der Bestellung des Auftraggebers abgegeben. Der Vertrag kommt erst

zustande mit Zugang der Auftragsbestätigung (Annahmeerklärung). Der Auftraggeber ist an sein Angebot nicht

mehr gebunden (dieses erlischt), falls InnoAction ihm nicht binnen 5 Kalendertagen (gerechnet ab Eingang der

Bestellung bei InnoAction die Annahmeerklärung übermittelt hat.

Ist eine dem Auftraggeber verspätet zugegangene Annahmeerklärung dergestalt abgesendet worden, dass sie bei
regelmäßiger Beförderung ihm rechtzeitig zugegangen sein würde, und musste der Auftraggeber dies erkennen, so
hat er InnoAction die Verspätung unverzüglich nach dem Empfang der Erklärung anzuzeigen, sofern dies nicht schon
vorher geschehen ist. Verzögert der Auftraggeber die Absendung der Anzeige, so gilt die Annahme nicht als verspätet.
Im Übrigen gilt die verspätete Annahme durch InnoAction als ein neues Angebot zum Abschluss eines Vertrages, dass
der Auftraggeber durch ausdrückliche Annahmeerklärung oder durch Entgegennahme der Leistung von InnoAction
annehmen kann.

4. Leistungen

Die InnoAction legt im Angebot sowie in der Auftragsbestätigung Art und Umfang der zu erbringenden Leistung
schriftlich dar.

Beratungsleistungen werden seitens InnoAction als erbracht angesehen, wenn sie in Art und Umfang gemäß dem
Auftrag bewerkstelligt worden sind und die daraus resultierenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen dem
Auftraggeber dargelegt wurden. Ob die Schlussfolgerungen und Empfehlungen vom Auftraggeber umgesetzt werden,
ist für die erbrachte Beratungsleistung irrelevant.

Die InnoAction ist verpflichtet, Änderungswünsche des Auftraggebers zu prüfen und dem Auftraggeber innerhalb von
5 Kalendertagen, ob das Änderungsverlagen zumutbar ist oder nicht. Im Falle der Zumutbarkeit werden die dadurch
entstandenen Mehrkosten gesondert vergütet.

5. Nachunternehmer/Subunternehmer

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass InnoAction für die Fertigstellung bestimmter Leistungen
(z. B. Zeichenarbeiten) auf Nachunternehmer sowie freie Berater zurückgreifen darf.

 

6. Mitwirkungspflicht und Zusammenarbeit

Der Auftraggeber stellt InnoAction alle im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag stehende Informationen
unverzüglich zur Verfügung. Ebenso gewährleistet der Auftraggeber kostenlose, rechtzeitige, Mitwirkungshandlungen
seinerseits oder seitens seiner Erfüllungsgehilfen.

Eine beauftragte technische Dokumentation bedarf der Bereitstellung aller Informationen seitens des Auftraggebers,
die für eine vollständige und sachlich zutreffende Fertigstellung der beauftragten Leistung benötigt wird.
(z. B. Organigramme, Gefährdungsbeurteilungen, usw.)

7. Geheimhaltung

Auftraggeber und deren Erfüllungshilfen sowie die InnoAction verpflichten sich, alle im Verlauf eines Auftrages
ausgetauschte Dokumente und Informationen vertraulich gegenüber Dritten zu behandeln. Für den Fall, dass die
InnoAction Subunternehmen zur Erledigung von Teilaufgaben mit einbezieht, verpflichtet sich die InnoAction, auch
diese vertraglich zur Schweigepflicht zu verpflichten.

 

8. Eigentumsvorbehalt/ Nutzungsrecht

Leistungen, die erbracht wurden, sowie verkaufte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von
InnoAction.

 

9. Kündigung

Ein laufender Auftrag kann von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Für den Fall, dass die
InnoAction die Kündigung zu vertreten hat, kann die InnoAction nur die Leistungen in Rechnung stellen, die bis zur
Kündigung erbracht wurden. In allen anderen Fällen beansprucht die InnoAction das vertraglich festgeschriebene
Honorar, abzüglich ersparter Aufwendungen. Für den Fall, dass der Auftraggeber mit seiner Mitwirkungspflicht in Verzug
gerät, ist die InnoAction dazu berechtigt, dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Nachholung dieser Pflicht zu
setzen. Bleibt die Mitwirkungshandlung innerhalb der festgesetzten Frist aus, ist die InnoAction dazu berechtigt, den
Vertrag zu kündigen.

10.      Zahlungsbedingungen

Die Preise richten sich nach dem zwischen InnoAction und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag. Alle Preise
verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung der Aufträge erfolgt nach Beendigung der
Arbeiten oder nach Vereinbarung. Für den Falls, dass Zahlung nach Leistungsfortschritt in Teilbeträgen vereinbart
wurde, wird bei Teillieferung der offenstehende Rechnungsbetrag fällig, unabhängig von dem Umfang der noch
ausstehenden Restlieferungen. Wird in gegenseitigem Einvernehmen der bestehende Auftrag während der Bearbeitung
erweitert, ist die InnoAction berechtigt, die zusätzlich entstehenden Arbeiten entsprechend dem aktuellen Stundensatz
oder einem vereinbarten Festpreis in Rechnung zu stellen.

Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen oder gemäß Angebot ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung
fällig. Erbringt die InnoAction werkvertragliche Leistungen, sind Rechnungsbeträge in vollem Umfang bei Lieferung
bzw. Abnahme fällig, bei Lohnarbeit tritt sofort Fälligkeit nach Rechnungsstellung ein.

Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, außer die
Leistung ist offensichtlich mangelhaft. Gleichwohl ist der Auftraggeber nur insoweit zur Zurückhaltung berechtigt, wie
der einbehaltene Betrag in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der
Nacherfüllung, insbesondere Mängelbeseitigung steht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte
wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag
in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der etwaig mängelbehafteten Leistung steht.

11.      Referenzen

Der Auftraggeber gibt die Erlaubnis, dass die InnoAction die Firma des Auftraggebers und sein Logo in seine Referenzliste
aufnehmen darf.

 

12.      Informationen zur Online-Streitbeilegung

Seit dem 09.01.2016 ist die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) in Kraft über die Online-Streitbeilegung
in Verbraucherangelegenheiten. Sie gilt für die außergerichtliche Streitbeilegung von Streitigkeiten über vertragliche
Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zwischen Verbrauchern und Online-
Händlern und bezweckt die Erreichung eines hohen Verbraucherschutzniveaus im europäischen Binnenmarkt. Mit der
Möglichkeit einer Online-Streitbeilegung (OS) soll eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige außergerichtliche
Lösung für Streitigkeiten angeboten werden. Die OS-Plattform leitet ordnungsgemäß gestellte Beschwerden an die
(nach nationalem Recht) zuständigen AS-Stellen (Außergerichtliche Streitbeilegung) weiter. Die Nutzung der
OS-Plattform selbst ist kostenlos, in Verfahren vor den AS-Stellen können dem Verbraucher ggf. Kosten
(bis zu 30,00 EUR) entstehen, falls sein Antrag rechtsmissbräuchlich ist.
Link zur OS-Plattform der EU-Kommission: 
https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherstreitbeilegungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

Unsere Mailadresse lautet: info@innoaction.de

 

13.      Haftung/Gewährleistung

Gelieferte Leistungen, die bei offensichtlicher und ordnungsgemäßer Prüfung erkennbare Abweichungen von der

vertraglich festgelegten Beschaffenheit aufzeigen, sind vom Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt bei der

InnoAction schriftlich zu bemängeln. Gelieferte Leistungen, die nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Prüfung

nicht erkennbare Abweichungen haben, sind innerhalb von 7 Tagen durch den Auftraggeber nach Offenkundigkeit

schriftlich zu bemängeln. Bei Versäumnis der Fristen entfällt die Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel.

Der Auftraggeber hat bei einer berechtigten Mängelanzeige der InnoAction eine angemessene Frist zur Nacherfüllung
einzuräumen, dabei kann sich die InnoAction in jedem Fall eigenständig zwischen Mängelbeseitigung und Neuleistung
entscheiden. Innerhalb einer angemessenen Frist stehen der InnoAction zwei Nacherfüllungsversuche zu, die für
denselben oder in direktem Zusammenhang vorliegenden Mangel stehen. Der Auftraggeber ist dazu berechtigt, nach
dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen.
Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen, wenn es sich nur um einen unerheblichen Mangel handelt.

Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen
Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise
vorhersehbaren Schaden.

Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der
gelieferten Ware für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sie gilt auch nicht
bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und beim Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn und
soweit die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Partner gegen Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst
entstanden sind, abzusichern.

 

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.

 

14.      Verjährungsfrist

Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln, gleich aus welchem Rechtsgrund, beträgt ein Jahr,
soweit es sich nicht um die Lieferung gebrauchter Sachen handelt. Dies gilt nicht in den Fällen des
§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen), § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für
Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffanspruch des Unternehmers) oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerk oder
Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht). Die im
vorstehenden Satz 2 genannten Fälle unterliegen einer Verjährungsfrist von 3 Jahren.

Soweit Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferung gebrauchter Waren bestehen, werden diese
ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den Fällen des § 428 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen)
oder § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke), dort gilt eine Verjährungsfrist von 1 Jahr.

 

Die Verjährungsfristen nach Absatz 1 geltend auch für sämtliche Schadenersatzansprüche gegen InnoAction die mit
dem Mangel im Zusammenhang stehen, unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadenersatz-
ansprüche jeder Art gegen InnoAction bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt für sie die
Verjährungsfrist des Absatz 1, Satz 1.

 

Die Verjährungsfrist nach Absatz 1 und Absatz 2 geltend mit folgender Maßgabe:

 

        Die Verjährungsfristen gelten nicht im Falle des Vorsatzes,

        Die Verjährungsfristen gelten auch nicht, wenn InnoAction den Mangel arglistig verschwiegen hat oder, soweit
InnoAction eine Garantie für die Beschaffenheit der Lieferungen übernommen hat. Hat InnoAction einen Mangel
arglistig verschwiegen, so gelten anstelle der in Absatz 1 genannten Fristen die gesetzlichen Verjährungsfristen,
die ohne Vorliegen von Arglist gelten würden

        Die Verjährungsfristen gelten für Schadenersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob
fahrlässigen Pflichtverletzung oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

        Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung. Sofern eine Werkleistung erbracht wird,
beginnt die Verjährungsfrist mit der Abnahme. Soweit nichts ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die
gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn
von Fristen unberührt.

 

15.      Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

Ort der Erfüllung ist der Geschäftssitz der InnoAction, Mauerstetten.

                       

Für alle wechselseitigen Ansprüche der Vertragspartner wird Kempten als Gerichtsstand vereinbart, sofern es sich bei
den Vertragspartnern um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sonder-
vermögen handelt.

Auf alle von InnoAction auf Grundlage dieser AGB geschlossenen Verträge ist ausschließlich das deutsche Recht
anwendbar. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes,
in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CSIG) ist
ausgeschlossen.

 

16.      Informationen zum elektronischen Geschäftsverkehr

Technische Schritte zum Vertragsschluss

Siehe dazu die die Erläuterungen in Ziffer 3 unserer AGB.

 

Vertragstextspeicherung / Ausdruck

Der Kunde kann den Vertragstext abspeichern, indem er durch die Funktion seines Browsers „Speichern unter“
die betreffende Internetseite auf seinem Computer sichert. Durch die Druckfunktion seines Browsers hat er zudem die
Möglichkeit, den Vertragstext auszudrucken. Wir selbst speichern die Vertragstexte und machen dem Kunden diese auf
Wunsch per E-Mail oder per Post zugänglich.

 

16.1. Korrekturmöglichkeit

Seine Eingaben kann der Kunde während des Bestellvorgangs jederzeit korrigieren, indem er den Button „Zurück“ im
Browser wählt und dann die entsprechende Änderung vornimmt. Durch Schließen des Webbrowsers kann der Kunde
den gesamten Bestellvorgang jederzeit abbrechen. Weiterhin bietet auch die Bestellübersicht vor Absenden der Online-
Bestellung noch eine zusätzliche Korrekturmöglichkeit, auf die der Kunde hingewiesen wird.

 

16.2. Sprache

Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.

 

16.3. Verhaltenskodex

Wir haben uns keinem besonderen Verhaltenskodex (Regelwerk) unterworfen.

 

17.      Datenschutz

Die Datenschutzerklärung zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben finden Sie in der gesondert
vorgehaltenen Datenschutzerklärung

 

18.      Urheberrechtshinweis

Die auf unseren Internetseiten eingestellten Fotos und die von uns erstellten Texte sind urheberrechtlich geschützt.
Das unbefugte Kopieren und Veröffentlichen hiervon (auch nur auszugsweise) wird strafrechtlich und zivilrechtlich
verfolgt.

 

19.      Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise
unwirksam sein bzw. unwirksam werden oder die Vereinbarungen eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.